Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 22.09.2011, Az.:
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf EUR 14.768,25 festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht und davon abhängige Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers.
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