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Zwischen den Beteiligten ist die Festsetzung von Kosten eines isolierten Beschwerdeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung streitig.
Der Kläger ist als Hals-Nasen-Ohrenarzt niedergelassen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Der Prüfungsausschuß Ärzte Oberfranken erteilte ihm für das Quartal 2/92 eine "Beratung" wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise in der Leistungsgruppe "Sonderleistungen". Auf den hiergegen vom anwaltlich vertretenen Kläger eingelegten Widerspruch hob der im Revisionsverfahren beigeladene Beschwerdeausschuß die Entscheidung des Prüfungsausschusses auf, ordnete die Erstattung der notwendigen Aufwendungen des Klägers an und erklärte die Zuziehung eines Rechtsanwaltes für notwendig.
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