Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 08.03.2023, Az.
Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 5.356,86 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese zu 70 % und der Beklagte zu 2) zu 30 %. Ferner trägt die Klägerin die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) sowie 40 % der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2). Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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