OLG Brandenburg - Urteil vom 10.04.2024
2 U 9/23
Normen:
SGB VIII § 24 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 08.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 211/22

Zuständigkeit für den Nachweis eines Kinderbetreuungsplatzes

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.04.2024 - Aktenzeichen 2 U 9/23

DRsp Nr. 2024/7470

Zuständigkeit für den Nachweis eines Kinderbetreuungsplatzes

Die Nichterfüllung des Anspruchs nach § 24 Abs. 2 SGB VIII auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege trotz rechtzeitiger Bedarfsanmeldung durch den örtlich und sachlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist eine Amtspflichtverletzung, welche unter den weiteren Voraussetzungen des § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG sowie § 1 Abs. 1 StHG zu einem Anspruch betroffener Eltern auf Ersatz eines hierdurch verursachten Verdienstausfallschadens führen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 08.03.2023, Az. 4 O 211/22, teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 5.356,86 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese zu 70 % und der Beklagte zu 2) zu 30 %. Ferner trägt die Klägerin die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) sowie 40 % der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2). Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.