Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 14.09.2016 -
) zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 10950 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Entgeltansprüche des Klägers gegen die Beklagte, um die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld für das Jahr 2015 sowie im Rahmen einer Hilfswiderklage um Rückzahlungsansprüche der Beklagten gegen den Kläger.
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