Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen verneinende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.08.2021 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
I.
Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, der sich ua. den Wiederaufbau der medizinischen Infrastruktur und der Versorgungsmöglichkeiten in S zum Ziel gesetzt hat. Er unterstützt ua. das O Hospital (O H) in F , indem er die Lieferung von Medikamenten und medizinischen Geräten sowie die Errichtung und Instandsetzung von Gebäuden und der Infrastruktur des Krankenhauses organisiert und finanziert. Zudem entsendet er medizinisches Personal.
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