1. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. November 2013 -
2. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 9. August 2013 -
3. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
4. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
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