LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.08.1997
L 7 U 1/97
Normen:
RVO § 548 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 29.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 757/96

Zuständiger Unfallversicherungsträger bei weiterem Arbeitsunfall

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.08.1997 - Aktenzeichen L 7 U 1/97

DRsp Nr. 2006/23876

Zuständiger Unfallversicherungsträger bei weiterem Arbeitsunfall

An der Zuständigkeit des für den früheren Arbeitsunfall entschädigungspflichtigen Versicherungsträgers ändert sich auch dann nichts, wenn der spätere Unfall ebenfalls ein Arbeitsunfall ist und sich in einem Betrieb ereignet hat, der zum Zuständigkeitsbereich eines anderen Unfallversicherungsträgers gehört. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 548 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 29.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 757/96