Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29. Oktober 2014 -
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4.Der Streitwert wird auf 246.620,86 EUR festgesetzt.
I.
Die Beklagte zu 1) ist eine Kommanditgesellschaft. Die Beklagte zu 2) ist als GmbH ihre persönlich haftende Gesellschafterin.
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