Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 26.09.2013, Az. 2 Ca 839 b/13, abgeändert:
1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 981,09 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 138,74 EUR seit dem 01.09.2012, auf weitere 297,30 EUR seit dem 01.10.2012, auf weitere 307,21 EUR seit dem 01.11.2012 und auf weitere 237,84 EUR seit dem 01.12.2012 zu zahlen.
2.Die Kosten erster Instanz trägt der Beklagte. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.
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