LAG Berlin - Urteil vom 17.03.2000
6 Sa 65/00
Normen:
MuSchG § 14 Abs. 1 S. 1 ; TVG § 4 Abs. 4 S. 3 ; BAT § 70 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2000, 361
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 60 Ca 8149/99

Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Geltendmachung

LAG Berlin, Urteil vom 17.03.2000 - Aktenzeichen 6 Sa 65/00

DRsp Nr. 2000/5103

Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Geltendmachung

»Die Geltendmachung eines Anspruchs auf einen Zuschuß zum Mutterschaftsgeld genügt nicht, um einen auf Falschauskunft des Arbeitgebers gestützten Schadenersatzanspruch wegen entgangenen Verdienstes in Höhe dieses Zuschusses vor dem Verfall aufgrund einer tariflichen Ausschlußfrist zu bewahren.«

Normenkette:

MuSchG § 14 Abs. 1 S. 1 ; TVG § 4 Abs. 4 S. 3 ; BAT § 70 Abs. 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin für die Zeit ab 24.08.88 bis acht Wochen nach ihrer Niederkunft am 3.10.98 ein Zuschuß zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG zusteht, dessen Zahlung die Klägerin mit Schreiben vom 1.10.98 (Abl. Bl. 68 d.A.) geltend machte.