I. Die Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin ihres am 30. Dezember 1995 während des Revisionsverfahrens verstorbenen Ehemannes (Versicherter) für die Zeit vom 1. Oktober 1980 bis 30. April 1992 zu dessen Altersrente einen Zuschuß zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung.
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