BSG - Urteil vom 18.04.1991
7 RAr 142/90
Normen:
VRG § 14, § 2 Abs. 1 Nr. 5 ;
Fundstellen:
SozR 3-7825 § 14 Nr. 1

Zuschüsse zu den Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen

BSG, Urteil vom 18.04.1991 - Aktenzeichen 7 RAr 142/90

DRsp Nr. 1998/7795

Zuschüsse zu den Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen

1. Nach § 14 VRG sind Zuschüsse zu den Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen nicht zu gewähren, wenn zwar der Arbeitsvertrag mit dem Nachrücker bereits 1988 abgeschlossen worden ist, die Wiederbesetzung des freiwerdenden Arbeitsplatzes jedoch erst nach dem 31.12.1988 erfolgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

VRG § 14, § 2 Abs. 1 Nr. 5 ;

Gründe:

I

Streitig ist die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen, die die Klägerin an Hildegard-Maria W. (W) erbracht hat.