Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin entgangenen Zusatzurlaub für 1995 zu gewähren hat.
Die Klägerin ist seit 1990 als medizinisch-technische Assistentin im Zentrallabor der Beklagten beschäftigt. Dort sind zehn Arbeitsplätze eingerichtet. An einem Laborplatz werden ausschließlich Proben von Hepatitis- und HIV-Kranken untersucht. An den übrigen neun Plätzen fällt Arbeit sowohl mit infektiösem als auch mit nichtinfektiösem Material an. Bei der Bearbeitung wird in 10 bis 20 % der Fälle ein infektiöser Status festgestellt.
Beide Parteien sind Mitglieder der tarifvertragschließenden Organisationen des öffentlichen Dienstes. In §
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