Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 27. März 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die bestandskräftige Feststellung der fiktiven Einbeziehung des Klägers in ein Zusatzversorgungssystem nach dem
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