LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.02.2013
L 1 RS 13/12
Normen:
AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 27.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 268/11

Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer - technische Intelligenz; Zusätzliche Altersversorgung; Produktionsbetrieb; VEB Kombinat Landtechnik Magdeburg; industrielle Produktion; fiktive Einbeziehung

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2013 - Aktenzeichen L 1 RS 13/12

DRsp Nr. 2013/19292

Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer - technische Intelligenz; Zusätzliche Altersversorgung; Produktionsbetrieb; VEB Kombinat Landtechnik Magdeburg; industrielle Produktion; fiktive Einbeziehung

Der VEB Kombinat Landtechnik Magdeburg war kein Produktionsbetrieb iS der VO-AVItech nach den Vorgaben des BSG.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 27. März 2012 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die bestandskräftige Feststellung der fiktiven Einbeziehung des Klägers in ein Zusatzversorgungssystem nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) mit Bescheid vom 22. Februar 2001 rechtswidrig war.