LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.06.2012
L 1 R 126/09
Normen:
AAÜG § 1 Abs. 1; ZAVtIVDBest 2 § 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 25.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 1029/07

Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer - Stichtagsregelung; fiktive Einbeziehung; technische Intelligenz; zusätzliche Altersversorgung; Zusatzversorgungssystem; selbständiger Steuerbevollmächtigter

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.06.2012 - Aktenzeichen L 1 R 126/09

DRsp Nr. 2013/7096

Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer - Stichtagsregelung; fiktive Einbeziehung; technische Intelligenz; zusätzliche Altersversorgung; Zusatzversorgungssystem; selbständiger Steuerbevollmächtigter

Jemand, der am 30.06.1990 in der DDR als selbständiger Steuerbevollmächtigter tätig war, erfüllt nicht die vom Bundessozialgericht aufgestellten Voraussetzungen für eine fiktive Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 25. Februar 2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AAÜG § 1 Abs. 1; ZAVtIVDBest 2 § 1;

Tatbestand:

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) hat.