Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. Dezember 2014 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits im vollen Umfang zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die zusätzliche Berücksichtigung von Lohnzuschlägen in den Jahren 1962 bis 1967 nach den §§
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