Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.08.2016-
I.
Mit ihrer am 05.08.2016 bei dem Arbeitsgericht Köln eingereichten Klage wendet sich die Klägerin gegen die Kündigung eines Unterrichtsvertrages, den sie mit der Beklagten im Rahmen einer Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement abgeschlossen hatte.
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