Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Berichtigungsbeschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 01.11.2011 - 2 Ca 274 c/11 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
I. Die Beklagte und Beschwerdeführerin wendet sich gegen einen Berichtigungsbeschluss.
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