Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.08.2007 in Sachen
Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Arbeitsgericht Köln zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Erteilung von Gehaltsabrechnungen bestimmten Inhalts sowie die Abführung pfändbarer Anteile am Arbeitseinkommen des Insolvenzschuldners für die Vergangenheit und Zukunft an den Kläger.
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