LSG Hessen - Urteil vom 25.04.2007
L 6 EG 2/07
Normen:
SGG § 159 ;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt - S 22 EG 2174/03 - 09.03.2007,

Zurückverweisung an das Sozialgericht bei Verletzung der Aufklärungspflicht

LSG Hessen, Urteil vom 25.04.2007 - Aktenzeichen L 6 EG 2/07

DRsp Nr. 2007/20231

Zurückverweisung an das Sozialgericht bei Verletzung der Aufklärungspflicht

Das sozialgerichtliche Urteil leidet an einem wesentlichen Verfahrensmangel, wenn die verfahrensfehlerhafte Vorgehensweise des Sozialgerichts nicht mehr als ordnungsgemäße Grundlage für eine zwischen den Beteiligten zu treffende Entscheidung angesehen werden kann. Das Berufungsgericht kann deshalb von seinem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht, in der Sache nicht selbst zu entscheiden, sondern in diesem Ausnahmefall den Rechtsstreit an das Sozialgericht zurück zu verweisen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 159 ;
Vorinstanz: SG Frankfurt - S 22 EG 2174/03 - 09.03.2007,