Mit seiner Kündigungsschutzklage vom 27.06.2003 hat sich der Kläger gegen eine ihm am 16.06.2003 zugegangene fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zur Wehr gesetzt und hierbei bereits zu den Kündigungsgründen insoweit Stellung genommen, als er angegeben hat, die von der Beklagten im Kündigungsschreiben angegebene Begründung sei maßlos übertrieben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|