Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 05. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Aufhebung der Versicherungspflicht der Klägerin als Hebamme im Rahmen ihrer Tätigkeit als geschäftsführende Gesellschafterin einer Limited.
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