Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) sowie über die Feststellung der Merkzeichen "G" (erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung) und "H" (hilflos).
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