Die Berufungen werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für beide Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird in beiden Verfahren nicht zugelassen.
Der am ... 2006 geborene Kläger begehrt in zwei Berufungsverfahren weitere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) anlässlich seiner Geburt. In dem Verfahren L 5 AS 63/12 geht es um die Erstattung der Anschaffungskosten für eine Autobabyschale und einen Kinderkleiderschrank, in dem Verfahren L 5 AS 64/12 für ein Laufgitter, einen Kinderhochstuhl, ein Kopfkissen sowie einen Autokindersitz.
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