Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Antragsteller begehren im Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Monate Juni und Juli 2013.
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