Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beklagte zu Recht die Befreiung der Klägerin von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte für die Zeit vom 1. Mai 2004 bis zum 30. Juni 2006 abgelehnt hat.
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