ArbG Gelsenkirchen, vom 04.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 485/08
BAG, 9 AZR 146/09,
Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame Zuweisung durch Punkteschema; mitbestimmungsfreie Personalgestellung
LAG Hamm, Urteil vom 08.01.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 1131/08
DRsp Nr. 2009/5777
Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame Zuweisung durch Punkteschema; mitbestimmungsfreie Personalgestellung
1. Das anlässlich der Auflösung der Versorgungsämter zur Bestimmung künftiger Einsatzorte verwendete Punkteschema bietet eine den Billigkeits- und Gerechtigkeitsanforderungen genügende Grundlage für die Berücksichtigung sozialer Belange, da insbesondere mit dem Lebensalter, der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, der familiären Situation und einer etwaigen Schwerbehinderung die zentralen sozialen Umstände in jeweils angemessener Relation berücksichtigt werden; der Billigkeit entspricht es auch, dass Teilzeitbeschäftigten je nach Umfang ihrer Tätigkeit zusätzliche Punkte zuerkannt werden.
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