I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22.09.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.233,-- € (neunzehntausendzweihundertdreiunddreißig) zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Beiträgen für den Zeitraum Mai 2006 bis September 2010 gemäß den Bestimmungen des Verfahrenstarifvertrages für die Sozialkassen des Baugewerbes (VTV) in der seinerzeit geltenden und für allgemeinverbindlich erklärten Fassung.
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