LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.03.2012
15 Sa 2195/11
Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20.12.1999) § 1 Abs. 2 Abschn. II, V Nr. 9; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20.12.1999) § 29;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 22.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 65 Ca 60226/11

Zuordnung des Abbaus und der Demontage von technischen Anlagen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2012 - Aktenzeichen 15 Sa 2195/11

DRsp Nr. 2012/17936

Zuordnung des Abbaus und der Demontage von technischen Anlagen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Der Abbau und die Demontage von technischen Anlagen unterfallen dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV).

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22.09.2011 - 65 Ca 60226/11 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.233,-- € (neunzehntausendzweihundertdreiunddreißig) zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20.12.1999) § 1 Abs. 2 Abschn. II, V Nr. 9; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20.12.1999) § 29;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung von Beiträgen für den Zeitraum Mai 2006 bis September 2010 gemäß den Bestimmungen des Verfahrenstarifvertrages für die Sozialkassen des Baugewerbes (VTV) in der seinerzeit geltenden und für allgemeinverbindlich erklärten Fassung.