A. Die Beteiligten streiten im wesentlichen um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und Auszubildendenvertreters.
Der Beteiligte zu 2) wurde zum Industriemechaniker, Fachrichtung Betriebstechniker, im Werk U der Arbeitgeberin ausgebildet. Er war seit dem 27. November 1992 Jugend- und Auszubildendenvertreter. Am 10. Dezember 1992 verlangte er schriftlich die Weiterbeschäftigung nach Abschluß der Ausbildung. Das Ausbildungsverhältnis endete mit erfolgreicher Abschlußprüfung am 28. Januar 1993.
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