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Der 1952 geborene Kläger streitet um eine Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU). Er war - nach den Feststellungen des LSG - in den Jahren 1973 bis 1989 im Bergbau zunächst als Neubergmann und seit Februar 1978 als Hauer im Streckenausbau und Transport, eingruppiert in die Facharbeiterlohngruppe 9 der Lohnordnung für den Rheinisch-Westfälischen Steinkohlenbergbau, beschäftigt. Seit 1. Juli 1989 bezieht er eine Rente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit. Nachdem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen als Gärtnergehilfe nicht zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben führten, ist er seit Juni 1993 arbeitslos.
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