LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.01.2007
L 11 R 4310/06
Normen:
BAT; SGB VI § 240 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 29.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 2869/05

Zumutbare Verweisungstätigkeit für einen Kfz-Mechaniker beim Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2007 - Aktenzeichen L 11 R 4310/06

DRsp Nr. 2007/20001

Zumutbare Verweisungstätigkeit für einen Kfz-Mechaniker beim Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Auf die Tätigkeit eines Registrators, die nach BAT VIII vergütet wird, kann ein Kfz-Mechaniker, der das Gymnasium und die kaufmännische Berufsschule besucht hat und im weiteren Verlauf seines Berufslebens als Werkstattleiter in einer Spedition, deren Inhaber er zuletzt war, beschäftigt war, zumutbar verwiesen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BAT; SGB VI § 240 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 29.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 2869/05