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Die Beteiligten streiten um die rentensteigernde Berücksichtigung einer Ausfallzeit im Zeitraum vom 1. Juli 1980 bis 28. Dezember 1982 bei der Berechnung der Knappschaftsrente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Der am 8. Februar 1932 geborene Kläger war bis zum 15. September 1989 im schlesischen Steinkohlenbergbau als Monteur, Schweißer und Schlosser versicherungspflichtig beschäftigt. Seit dem 18. Dezember 1989 lebt er in der Bundesrepublik Deutschland und ist Inhaber des Vertriebenenausweises A.
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