A. Die Beteiligten streiten um den Fortbestand eines betriebsverfassungsrechtlichen Mandats.
Die Firma H unterhielt auf dem Gelände der US-Stationierungsstreitkräfte B einen Wäschereibetrieb. Sie beschäftigte ca. 55 Arbeitnehmer, die zum Teil überörtlich in dezentralen Wäscheannahmestellen eingesetzt waren. Vertragspartner der Firma H war die US-Armee, die auch Eigentümerin des Betriebsgeländes, der Gebäude sowie des überwiegenden Teils der technischen Einrichtungen des Wäschereibetriebes ist. Im Eigentum der Firma H standen lediglich drei Mercedes-Transporter und ein Transportbus.
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