Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 4. August 2014 abgeändert. Der Antragsgegner wird vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.01.2015 Arbeitslosengeld II in Höhe von 274,- Euro monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.
II.Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 4. August 2014 wird zurückgewiesen.
III.Der Antragsgegner hat sieben Zehntel der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das erstinstanzliche und das zweitinstanzliche Eilverfahren zu erstatten.
IV.Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung der Rechtsanwälte-Partnerschaft B. gewährt.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|