LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.11.2012
L 5 AS 123/11
Normen:
SGB X § 63 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 25.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 555/09

Zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 63 Abs 1 Satz 1 SGB X - Erfolg; Widerspruch; Aufwendungsersatzanspruch; tatsächlicher Erfolg; hypothetische Erwägungen; formal

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.11.2012 - Aktenzeichen L 5 AS 123/11

DRsp Nr. 2013/3727

Zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 63 Abs 1 Satz 1 SGB X - Erfolg; Widerspruch; Aufwendungsersatzanspruch; tatsächlicher Erfolg; hypothetische Erwägungen; formal

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 63 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Im Streit steht eine Kostenentscheidung des Beklagten im Widerspruchsbescheid.