Der 1943 geborene Kläger ist seit dem 7. Dezember 1995 als Verkäufer in der Teppichbodenabteilung des von der Beklagten betriebenen Verbrauchermarktes beschäftigt. Er arbeitet regelmäßig 175 Stunden im Monat und erhält ein monatliches Bruttogehalt von 2198,55 EURO. Mit einem Schreiben vom 4. Januar 2001 (Bl. 11 d.A.) beanspruchte der Kläger, ab dem 1. März 2001 im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt zu werden. Das lehnte die Beklagte mit ihrem Schreiben vom 8. Februar 2001 (Bl. 12) ab. Auch eine daran anschließende Korrespondenz zwischen den Parteien führte nicht zu einer Einigung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|