LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.01.2016
L 11 KA 75/09 ZVW
Normen:
SGB V § 301; SGB V § 95;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 12.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 KA 40/06

Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen VersorgungKeine Zulassung als Facharzt für HerzchirurgieGesamtspektrum des Fachgebiets Herzchirurgie

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.01.2016 - Aktenzeichen L 11 KA 75/09 ZVW

DRsp Nr. 2016/11882

Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Keine Zulassung als Facharzt für Herzchirurgie Gesamtspektrum des Fachgebiets Herzchirurgie

Ärzte für Herzchirurgie dürfen nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden, weil ambulant erbringbare herzchirurgische Leistungen im Gesamtspektrum des Fachgebiets Herzchirurgie nur von untergeordneter Bedeutung sind.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.09.2007 abgeändert. Der Beschluss des Beklagten vom 22.11.2006 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 301; SGB V § 95;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Zulassung des Beigeladenen zu 5) zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.

Der zu 5) beigeladene Arzt für Herzchirurgie beantragte im Mai 2006 beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Köln seine Zulassung als Facharzt für Herzchirurgie in C.

Der Zulassungsausschuss lehnte den Antrag mit der Begründung ab, Herzchirurgen seien in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zulassungsfähig. Auf den Widerspruch des Beigeladenen zu 5) ließ der beklagte Berufungsausschuss ihn antragsgemäß zu (Beschluss vom 22.11.2006).