Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 126.000,00 EUR festgesetzt.
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