SG Berlin, vom 07.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 22 KA 245/09
Zulassung einer Teilberufsausübungsgemeinschaft zur vertragsärztlichen Versorgung
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012 - Aktenzeichen L 7 KA 78/10
DRsp Nr. 2013/1922
Zulassung einer Teilberufsausübungsgemeinschaft zur vertragsärztlichen Versorgung
Eine Teilberufsausübungsgemeinschaft ist nicht genehmigungsfähig, wenn sie nicht auf die gemeinsame Erbringung bestimmter sachbezogener einzelner Leistungen i.S.v. § 33 Abs. 2 Satz 3 Ärzte-ZV gerichtet ist, sondern (nur) auf die gemeinsame Behandlung Versicherter an einem bestimmten Ort (hier: ambulantes OP-Zentrum).
1. Eine Teilberufsausübungsgemeinschaft ist nicht genehmigungsfähig, wenn sie nicht auf die gemeinsame Erbringung bestimmter sachbezogener einzelner Leistungen im Sinne von § 33 Abs. 2 S. 3 Ärzte-ZV gerichtet ist, sondern (nur) auf die gemeinsame Behandlung Versicherter an einem bestimmten Ort (hier: ambulantes OP-Zentrum).
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