LSG Baden-Württemberg, vom 24.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 13 AL 4003/03
SG Konstanz, vom 21.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 2371/99
Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Verfahrensmangel einer überlangen Verfahrensdauer
BSG, Beschluss vom 29.05.2008 - Aktenzeichen B 11a AL 111/07 B
DRsp Nr. 2008/17527
Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Verfahrensmangel einer überlangen Verfahrensdauer
Die Überschreitung der durch das Gebot des fairen Verfahrens gezogenen zeitlichen Grenze kann als Verfahrensmangel die Zulassung der Revision nicht begründen, wenn nicht ersichtlich und nicht geltend gemacht ist, dass die überlange Verfahrensdauer den Inhalt der Entscheidung beeinflusst hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]