Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 21.03.2016 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte den Kläger zum Vorhandwerker zu bestellen hat und zur Zahlung der sogenannten Vorhandwerkerzulage verpflichtet ist.
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