BAG - Urteil vom 20.07.2000
6 AZR 164/99
Normen:
ENeuOG (Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom Bundeseisenbahnvermögen) Art. 2 § 14 ; ÜTV (Tarifvertrages über die Sicherung der Einkommen und Arbeitsbedingungen für die zur DB AG übergeleiteten Arbeitnehmer) § 7 Abs. 1 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 06.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 1105/97
LAG Nürnberg, vom 27.01.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 75/98

Zulage: persönliche kindergeldbezogene Zulage für nach dem 31.12.1999 geborene Kinder

BAG, Urteil vom 20.07.2000 - Aktenzeichen 6 AZR 164/99

DRsp Nr. 2002/14902

Zulage: persönliche kindergeldbezogene Zulage für nach dem 31.12.1999 geborene Kinder

1. § 7 Abs. 3 ÜTV sieht bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, die zur Verringerung oder zum Wegfall des Anspruchs auf den Sozialzuschlag bzw. den kinderbezogenen Teil des Ortszuschlags führen würde, eine entsprechende Verringerung der PZÜ-K vor, nicht aber im umgekehrten Fall eine Erhöhung. Nach Satz 2 der Ausführungsbestimmung Nr. 2 zu § 7 Abs. 1 ÜTV führt eine nach dem 1. Januar 1994 eintretende Verminderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Ehegatten des Arbeitnehmers, der entsprechend seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit anteilig kinderbezogene Vergütungsbestandteile erhält, nicht zu einer Erhöhung des dem Arbeitnehmer nach Satz 1 der Ausführungsbestimmung Nr. 2 zu § 7 Abs. 1 ÜTV zustehenden Unterschiedsbetrags. 2. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, daß Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers nach dem 31. Dezember 1993 nur zu berücksichtigen sind, wenn sie zu einer Verringerung oder zum Wegfall der PZÜ-K führen, nicht aber im umgekehrten Fall (vgl. Senatsurteil 1. Oktober 1998 - 6 AZR 119/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 16 = EzA TVG § 4 Deutsche Bahn Nr. 1).

Normenkette: