I.
Das Vergnügungsteuergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 1956 (GVBl. S. 295) -
Der Kläger der beiden Ausgangsverfahren stellte im Rahmen seines gewerblichen Unternehmens je eine Musikbox in zwei Gastwirtschaften in Nordrhein-Westfalen in den Jahren nach 1956 auf und wurde unter Zugrundelegung des Erstanschaffungspreises zur Vergnügungsteuer durch Steuerbescheide herangezogen, die Gegenstand der beiden Ausgangsverfahren vor den Verwaltungsgerichten sind.
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