BSG - Urteil vom 09.06.1999
B 6 KA 21/98 R
Normen:
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 84, 85
NJW 2000, 3444
Vorinstanzen:
SG Mainz, vom 18.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 Ka 183/97

Zulässigkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Vergleich mit eigenen Abrechnungswerten früherer Quartale

BSG, Urteil vom 09.06.1999 - Aktenzeichen B 6 KA 21/98 R

DRsp Nr. 2000/3098

Zulässigkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Vergleich mit eigenen Abrechnungswerten früherer Quartale

1. Wenn sich bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen die für Horizontalvergleiche mit der Fachgruppe unerläßliche Annahme, der Durchschnitt der Fachgruppe handele wirtschaftlich, wegen allgemeiner Steigerungen der Leistungsmengen nicht als zutreffend erweist, so können sie ausnahmsweise durch Vergleich mit eigenen Abrechnungswerten früherer Quartale erfolgen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I

Streitig sind Honorarkürzungen in den Quartalen I und II/1996.