Zulässigkeit von Wettbewerbsabreden nach Vertragsende
BGH, Urteil vom 05.12.1968 - Aktenzeichen VII ZR 102/66
DRsp Nr. 1996/15106
Zulässigkeit von Wettbewerbsabreden nach Vertragsende
Wettbewerbsabreden, die erst nach Vertragsende getroffen werden, fallen nicht mehr unter die Regelung des § 90 aHGB, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem Handelsvertreterverhältnis stehen; dasselbe gilt für Abreden, die gleichzeitig mit der Aufhebung des Vertragsverhältnisses getroffen werden.