SG Berlin, vom 05.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 81 KR 3480/01
Zulässigkeit von Verzugsschäden beim Zahlungsverzug der Krankenkasse nach einer Krankenhausbehandlung
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.04.2008 - Aktenzeichen L 9 KR 251/04
DRsp Nr. 2008/16867
Zulässigkeit von Verzugsschäden beim Zahlungsverzug der Krankenkasse nach einer Krankenhausbehandlung
Sieht ein Krankenhausbehandlungsvertrag lediglich die Entstehung von Verzugszinsen vor, so ist er insoweit abschließend und lässt eine ergänzende Geltung der BGB-Regelungen über einen Verzugsschaden nicht zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]