Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg vom 25. Januar 2008 wird zurückgewiesen.
I. Der Kläger wendet sich mit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für die erste Instanz. In der Hauptsache geht es um Kinderbetreuungskosten als weitere Leistung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme.
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