Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. März 2014 - 16 TaBV 197/13 - aufgehoben.
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. August 2013 -
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin die Mitglieder des Betriebsrats dadurch benachteiligt, dass sie für Zeiten der Teilnahme an Betriebsratssitzungen gewährte Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nicht steuerfrei auszahlt.
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