Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
SG Berlin, Beschluss vom 12.03.2007 - Aktenzeichen S 104 AS 1929/07 ER
DRsp Nr. 2007/20645
Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Wenn über den Streitgegenstand bereits bestandskräftig entschieden worden ist, so ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]