SG Würzburg, vom 08.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 Kg 49/95
Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 28.05.2001 - Aktenzeichen B 14 KG 3/01 B
DRsp Nr. 2002/1691
Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Der Senat kann in unveränderter Besetzung über ein Ablehnungsgesuch entscheiden, wenn es unzulässig ist.2. Ein Ablehnungsgesuch wegen Mißbrauchs ist unzulässig, wenn der Kläger nicht die konkret mit der Entscheidung über sein Rechtsmittel befaßten Berufsrichter ablehnen will, sondern lediglich den Spruchkörper als solchen, ohne Rücksicht auf seine Besetzung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]